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Versicherungskammer Bayern bietet neues Produkt zur Deckung der Risiken aus dem
Umweltschadengesetz
Die Haftungsrisiken für Unternehmen haben eine völlig neue Dimension erreicht und können
Existenz bedrohend werden?. Damit bringt Rainer Fürhaupter, Vorstandsmitglied bei der
Ver-sicherungskammer Bayern, die Folgen aus dem neuen Umweltschadengesetz auf den Punkt. Bisher
hafteten Unternehmen für Umweltschäden zivilrechtlich dann, wenn Personen einen Sach- oder
Gesundheitsschaden erlitten haben. Nun gilt nach dem neuen Umweltschadengesetz zusätzlich eine
erheblich verschärfte öffentlich-rechtliche Haftung für Schäden an der Natur. Das heißt: Wer
geschützte Tiere, Pflanzen, Lebensräume, Böden und Gewässer schädigt, muss für behördlich
auferlegte Sanierungskosten voll aufkommen. Was bisher vom Steuerzahler getragen wurde, trägt nun
der Verursacher selbst. Das sind Unternehmen, Gewerbetreibende, Selbstständige, Freiberufler,
Körperschaften, Vereine, Forst- und Landwirte – und zwar unabhängig von der Betriebsgröße.
Betriebe mit einem besonders hohen Schadenrisiko für die Umwelt haften sogar ohne Verschulden.
Die Versicherungskammer Bayern hat darauf reagiert und bietet mit der neuen Umweltschadenversicherung einen erweiterten Versicherungsschutz. Für Gewerbetreibende mit Anlagen, die vom Gesetzgeber als nicht umweltgefährdend deklariert sind, sogar ohne einen zusätzlichen Beitrag. Einzige Voraussetzung ist, dass der Kunde auf den aktuellen Tarif umstellt. Lediglich für besonders gefährliche Betriebsanlagen, wie Tankanlagen und bestimmte Produktionsanlagen, wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben. Darüber hinaus bietet die Versicherungskammer Bayern ihren Kunden einen besonderen Service: Erfahrene Umweltingenieure kommen auf Wunsch vor Ort und beurteilen kostenlos und fachkundig das Risiko für die Umwelt und wie der Betriebsinhaber eine Versicherungslücke schließen kann.
Leistungen der Umweltschadenversicherung
Infos:
In Deutschland gibt es ca. 5.000 Schutzgebiete mit ca. 1.000 verschiedenen geschützten Tier- und
Pflanzenarten. Diese Schutzgebiete machen ca. 13 Prozent der Fläche Deutschlands aus. Außerhalb
dieser Gebiete sind ca. 130 Tier- und Pflanzenarten geschützt. Die gesamten Wasser- und Uferflächen
nehmen zwischen 20 und 25 Prozent Deutschlands ein.
Download Pressemitteilung Umweltschadenversicherung 17.10.2008 (PDF, ca. 25 KB) |
