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Das Klima verändert sich – wir passen Ihren Versicherungsschutz an!
Zunehmende Unwetter, mehr Schnee, häufige Stürme oder Orkane, unerwartete Trockenheiten –
das Klima verändert sich und wird nachweislich zu einer Bedrohung für unsere Sicherheit.
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Die Naturgewalten sind nicht abwendbar. Die Menschen können sich aber durch Selbstvorsorge
– wie z. B. durch eine Versicherung des Wohngebäudes auch gegen Elementargefahren – vor
den möglichen Schäden schützen.
Mit Ihrem unermüdlichen Einsatz geben Sie viel – und sollten auch dafür etwas zurück
bekommen. Als aktives Mitglied sowie Mitglied der Alters- und Ehrenabteilung einer Feuerwehr
erhalten Sie von der Versicherungskammer Bayern ein besonderes Angebot.
Sonderkonditionen für Feuerwehrdienstleistende
(im aktiven Dienst beziehungsweise ehemaliger aktiver Dienst)
Als Sonderkondition und auch als Anerkennung der Leistungen der Feuerwehrleute im vorbeugenden
und abwehrenden Brand- und Katastrophenschutz gewährt die Versicherungskammer Bayern 20%
Sondernachlass* auf den aktuellen Tarif für den Rundum-Schutz für Ihr Gebäude und Ihr Zuhause.
Der Rundum-Schutz für Ihr Hab und Gut umfasst folgende Versicherungsbausteine:
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Versicherung für das Wohngebäude
Feuer
Leitungswasser
Sturm und Hagel
Elementar |
Versicherung für den Hausrat
Feuer
Einbruch/Diebstahl
Leitungswasser
Sturm und Hagel
Elementar |
Falls Sie Interesse an einem Vorschlag für eine Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung
mit Schutz vor Elementargefahren haben, laden Sie sich bitte den Flyer „Partner der
Feuerwehr“ mit Coupon von dieser Seite herunter, füllen diesen aus und senden ihn per Post
oder Telefax an:
Landesfeuerwehrverband Bayern e.V.
Geschäftsstelle
Carl-von-Linde-Str. 42
85716 Unterschleißheim
per Fax an: (089) 38 83 72 18
Download Flyer "Partner der Feuerwehr" PDF
*Für private Wohngebäude; nicht für gewerbliche Gebäudeverträge. Diese Sonderkonditionen
gelten auch für die landwirtschaftlichen Gebäudeversicherungen, sofern sämtliche Gebäude gegen
Feuer, Sturm/Hagel und Elementargefahren versichert sind. Die im Vertrag versicherten Wohngebäude
müssen zusätzlich noch gegen die Leitungswassergefahr versichert sein. Der Nachlass ist nicht
zusätzlich zum Finanzdienstleistertarif möglich. Der Versicherungnehmer muss auch
Gebäudeeigentümer sein. Bei Vorschäden behalten wir uns eine eine Einzelfallprüfung vor.
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